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   FG Niedersachsen, 29.03.1995 - XIII 428/92   

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https://dejure.org/1995,21262
FG Niedersachsen, 29.03.1995 - XIII 428/92 (https://dejure.org/1995,21262)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.1995 - XIII 428/92 (https://dejure.org/1995,21262)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 1995 - XIII 428/92 (https://dejure.org/1995,21262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 EStG; § 2 Abs. 1 S. 1 LStDV
    Ersatz von Aufwendungen für eine touristisch geprägte Reise durch einen Dritten als Arbeitslohn; Übernahme der Reisekosten als ein geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis; Voraussetzung für die Erfassung als Arbeitslohn; Verbesserung der Geschäftsbeziehungen als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Aufwendungen für eine touristisch geprägte Reise durch einen Dritten als Arbeitslohn; Übernahme der Reisekosten als ein geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis; Voraussetzung für die Erfassung als Arbeitslohn; Verbesserung der Geschäftsbeziehungen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 437
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.1995 - XIII 428/92
    Die Beteiligten gehen auch übereinstimmend davon aus, daß ein steuerpflichtiger Arbeitslohn auf Seiten des Kl. vorläge, wenn die Reise durch den Arbeitgeber des Kl. organisiert bzw. finanziert worden wäre (siehe BFH-Urteil vom 9. März 1990 VI R 48/87, BStBl II 1990, 711, 713, BFHE 160, 447).

    Ein Ertrag liegt vor, sofern sich die Einnahme im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft erweist (BFH in BStBl II 1990, 711, BFHE 160, 447).

    Der BFH geht im Urteil VI R 48/87 davon aus, das vorinstanzliche Finanzgericht habe zu Recht darauf hingewiesen, "wonach Zuwendungen als Ertrag der Arbeit im weitesten Sinne zu beurteilen und von den betroffenen Arbeitnehmern auch so gewertet werden" (BStBl II 1990, 711, 713, BFHE 160, 447).

  • BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71

    Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.1995 - XIII 428/92
    Allerdings muß bei Leistungen Dritter besonders sorgfältig geprüft werden, ob die Grundlage für die Zuwendung in dem Dienstverhältnis oder in anderen Erwägungen oder Umständen zu sehen ist (BFH-Urteil vom 19. Juli 1974 VI R 14/71, BStBl II 1975, 181, 182, BFHE 114, 28).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung bei der Frage, ob ein Ertrag aus einer Dienstleistung für den Arbeitgeber vorliegt, auf die Sicht des Arbeitnehmers abzustellen (BFH in BStBl II 1975, 181, 182, BFHE 114, 28).

  • BFH, 23.06.1993 - I R 14/93

    Zuwendung einer Auslandsreise als Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.1995 - XIII 428/92
    Das weiter von den Kl. aufgeführte Urteil des BFH vom 23.06.1993 I R 14/93, BStBl II 1993, 806, BFHE 171, 521, ergibt nichts anderes.
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 437 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 12.05.1998 - 8 K 559/95

    Berücksichtigung des Verlustes eines Gesellschafterdarlehens an die GmbH; Ansatz

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